§ 13 WRG-GZPV Bezugnahme auf Unionsrecht

WRG-GZPV - WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, ABl. Nr. L 288 vom 6.11.2007 S. 27, umgesetzt. Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, Amtsblatt Nummer L 288 vom 6.11.2007 Seite 27, umgesetzt.

In Kraft seit 14.06.2014 bis 31.12.9999
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