Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Dieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen an Wagniskapitalfonds, insbesondere die zulässigen Veranlagungen, Informationen, Rechnungslegung und Aufsicht sowie die Bedingungen, unter denen Alternative Investmentfonds Manager Wagniskapitalfonds auflegen und vertreiben dürfen.
In Kraft seit 22.07.2023 bis 31.12.9999
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