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Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Inhaltsverzeichnis
WiEReG
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Inhaltsverzeichnis
§ 1 WiEReG Anwendungsbereich
§ 2 WiEReG Definition des wirtschaftlichen Eigentümers
§ 2a WiEReG Definition der Nominee-Vereinbarungen
§ 3 WiEReG Sorgfaltspflichten der Rechtsträger in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentümer
§ 4 WiEReG Pflichten der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer
§ 4a WiEReG Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren
§ 5 WiEReG Meldung der Daten durch die Rechtsträger
§ 5a WiEReG Übermittlung der Dokumentation über die Anwendung der Sorgfaltspflichten zur Feststellung und Überprüfung der Identität von wirtschaftlichen Eigentümern (Compliance-Package)
§ 6 WiEReG Befreiung von der Meldepflicht
§ 7 WiEReG Führung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer
§ 8 WiEReG Beauftragung der Bundesrechenzentrum GmbH und der Bundesanstalt Statistik Österreich
§ 9 WiEReG Einsicht der Verpflichteten in das Register
§ 10 WiEReG Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
§ 10a WiEReG Einschränkung der Einsicht bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen
§ 11 WiEReG Sorgfaltspflichten der Verpflichteten gegenüber Kunden
§ 12 WiEReG Behördliche Einsicht in das Register
§ 13 WiEReG Behördliche Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers und behördlicher Vermerk
§ 14 WiEReG Behördliche Aufsicht
§ 14a WiEReG Zusammenarbeit zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchführung von Sanktionsmaßnahmen
§ 15 WiEReG Strafbestimmungen
§ 16 WiEReG Zwangsstrafen
§ 17 WiEReG Nutzungsentgelte
§ 18 WiEReG Übergangsvorschriften
§ 19 WiEReG Inkrafttreten
§ 20 WiEReG Verweisungen
§ 21 WiEReG Sprachliche Gleichbehandlung
§ 22 WiEReG Vollzugsklausel
Artikel
(§§ Art. 1 – Art. 1)
Art. 1 WiEReG Artikel 1
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) Fundstelle
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