§ 21 WiEReG Sprachliche Gleichbehandlung

WiEReG - Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 15.01.2018 bis 31.12.9999
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