§ 4 VO-Abfindung

VO-Abfindung - Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Für 100 kg Getreide gilt eine Ausbeute von 24 l A. Die zur Verzuckerung der Maische bestimmten Zusätze sind wie Getreide zu berücksichtigen.

In Kraft seit 01.07.1998 bis 31.12.9999
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