Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 91/2025 anzuwenden. Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, 91 aus 2025, anzuwenden.
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