§ 11 VetFIV Überdosierung

VetFIV - Vet-FachinformationsV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Fachinformation hat gemäß Art. 35 Abs. 1 lit. c sublit. x der Verordnung (EU) 2019/6 zutreffendenfalls Angaben über mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit des Tieres im Zusammenhang mit der Überdosierung sowie über entsprechende Vorsichtsgebote und Notfallmaßnahmen zu enthalten. Die Fachinformation hat gemäß Artikel 35, Absatz eins, Litera c, sublit. x der Verordnung (EU) 2019/6 zutreffendenfalls Angaben über mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit des Tieres im Zusammenhang mit der Überdosierung sowie über entsprechende Vorsichtsgebote und Notfallmaßnahmen zu enthalten.

In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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