§ 17 VbF 2023 Explosionsgefährdete Bereiche – Lüftungseinrichtungen, Abgabeeinrichtungen, Füllstellen und Pumpen

VbF 2023 - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Um Lüftungseinrichtungen gilt:
    1. 1.Ziffer einsZone 1 allseits bis zu einem Abstand von 0,5 m und Zone 2 allseits bis zu einem Abstand von 1 m um Mündungen von Entlüftungseinrichtungen von oberirdischen Lagerbehältern bis zum Boden; wenn die Zone die Kontur des Behälters berührt, müssen die Zonen von der Kontur aus bemessen werden;
    2. 2.Ziffer 2Zone 1 im Radius von 0,5 m um die Mündung von Entlüftungsöffnungen von unterirdischen Lagerbehältern.
  2. (2)Absatz 2,Um Füllstellen (Füllschächte, Füllschränke, Füllanschlüsse) gilt:
    1. 1.Ziffer einsZone 1 im Inneren von Füllschächten und Füllschränken;
    2. 2.Ziffer 2keine Zone um geschlossene Abdeckungen von Füllschächten;
    3. 3.Ziffer 3Zone 2 allseits in einem Abstand von 0,2 m um geschlossene Füllschränke im Freien;
    4. 4.Ziffer 4Zone 2 horizontal bis zu einem Abstand von 2 m und bis zu einer Höhe von 0,8 m über Erdgleiche um geöffnete Füllschächte und um die Öffnung von Füllschränken;
    5. 5.Ziffer 5Zone 1 allseits bis zu einem Abstand von 1 m um Füllanschlüsse bis zum Boden bei Anordnung im Freien;
    6. 6.Ziffer 6Zone 1 allseits bis zu einem Abstand von 2 m um Füllanschlüsse bis zum Boden bei Anordnung in Räumen;
    7. 7.Ziffer 7Zone 1 allseits bis zu einem Abstand von 0,5 m um die Kupplungshälften von Schlauchkupplungen, wobei sich der explosionsgefährdete Bereich über das gesamte Ausmaß der Fläche erstreckt, die während des Hantierens von den Kupplungshälften überstrichen wird;
    8. 8.Ziffer 8Zone 2 allseits bis zu einem Abstand von 0,5 m um Kupplungshälften, wenn diese im getrennten Zustand technisch dicht sind (zB Trockenkupplungen), wobei sich der explosionsgefährdete Bereich über das gesamte Ausmaß der Fläche erstreckt, die während des Hantierens von den Kupplungshälften überstrichen wird.
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 17 VbF 2023


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 17 VbF 2023 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 17 VbF 2023


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 17 VbF 2023


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 17 VbF 2023 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VbF 2023 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 16 VbF 2023
§ 18 VbF 2023