Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Zur Sicherstellung der Funktion und zur Organisation der Aufgaben des Tiergesundheitsdienstes ist in jedem Tiergesundheitsdienst eine Geschäftsstelle als Verwaltungszentrum einzurichten.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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