Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024
Dieses Gesetz hat zum Ziel, breiten Kreisen der Bevölkerung eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, besonders begabte Schüler auf den Besuch musikalischer Lehreinrichtungen höherer Stufe vorzubereiten und das gemeinsame Musizieren zu fördern.
In Kraft seit 01.09.1992 bis 31.12.9999
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