Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.10.2024
Auf pädagogische Fachkräfte findet der Vorwarnmechanismus nach § 22 des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes Anwendung.
In Kraft seit 30.07.2020 bis 31.12.9999
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