§ 1 StVUSt-G Ziel des Gesetzes

StVUSt-G - Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Ziel des Gesetzes ist es, die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden und die Zusammenarbeit des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf diesem Gebiet zu regeln.

In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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