Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dafür zu sorgen, dass den überweisenden Personen Überweisungsleitlinien für die medizinische Bildgebung zur Verfügung stehen, in denen die Strahlendosen berücksichtigt werden.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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