Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen vor deren Beseitigung und für die Abgabe von radioaktiven Abfällen festzulegen.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 145 StrSchG 2020
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 145 StrSchG 2020 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 145 StrSchG 2020