§ 135 StrSchG 2020 Zentrales Störfallregister

StrSchG 2020 - Strahlenschutzgesetz 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Im Zentralen Störfallregister sind Daten über signifikante Ereignisse, die auf der International Nuclear and Radiological Event Scale der Internationalen Atomenergieorganisation mit Stufe 1 oder höher zu bewerten sind, zu sammeln und zu speichern.

In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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