Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Im Zentralen Störfallregister sind Daten über signifikante Ereignisse, die auf der International Nuclear and Radiological Event Scale der Internationalen Atomenergieorganisation mit Stufe 1 oder höher zu bewerten sind, zu sammeln und zu speichern.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 135 StrSchG 2020
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 135 StrSchG 2020 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 135 StrSchG 2020