§ 210 Stmk. L-DBR Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Primarärzte/Primarärztinnen

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Der Primararzt/Die Primarärztin hat Anspruch auf Erhöhung des Erholungsurlaubes im Ausmaß von acht Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses im laufenden Kalenderjahr ist eine Aliquotierung vorzunehmen.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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