§ 212 Stmk. L-DBR Genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung für Primarärzte/Primarärztinnen

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die Bestimmungen des § 201 über die Nebenbeschäftigung gilt für Primarärzte/Primarärztinnen sinngemäß.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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