Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 24.Jänner 1953, LGBl.Nr.4, betreffend die Bergwacht im Bundesland Steiermark, außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.1977 bis 31.12.9999
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