Im Hinblick auf die verpflichtende Mitwirkung am Qualitätsmanagement und Verantwortung (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung) für das Qualitätsmanagement (§ 5 Abs. 1 Z 3) ist ein regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan im Sinne des Qualitätsmanagements unter Einbeziehung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, der Schulpsychologie und der Personalsteuerung zu erstellen. Dem regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan sind nachweislich zur Verfügung stehende Daten zu Grunde zu legen. Im Hinblick auf die verpflichtende Mitwirkung am Qualitätsmanagement und Verantwortung (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung) für das Qualitätsmanagement (Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3,) ist ein regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan im Sinne des Qualitätsmanagements unter Einbeziehung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, der Schulpsychologie und der Personalsteuerung zu erstellen. Dem regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan sind nachweislich zur Verfügung stehende Daten zu Grunde zu legen.
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