§ 7 SQM-VO

SQM-VO - Schulqualitätsmanagement

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Im Hinblick auf die verpflichtende Mitwirkung am Qualitätsmanagement und Verantwortung (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung) für das Qualitätsmanagement (§ 5 Abs. 1 Z 3) ist ein regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan im Sinne des Qualitätsmanagements unter Einbeziehung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, der Schulpsychologie und der Personalsteuerung zu erstellen. Dem regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan sind nachweislich zur Verfügung stehende Daten zu Grunde zu legen. Im Hinblick auf die verpflichtende Mitwirkung am Qualitätsmanagement und Verantwortung (evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung) für das Qualitätsmanagement (Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3,) ist ein regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan im Sinne des Qualitätsmanagements unter Einbeziehung des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, der Schulpsychologie und der Personalsteuerung zu erstellen. Dem regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan sind nachweislich zur Verfügung stehende Daten zu Grunde zu legen.

In Kraft seit 14.06.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 SQM-VO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 SQM-VO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 SQM-VO


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 SQM-VO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 SQM-VO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SQM-VO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 SQM-VO
§ 8 SQM-VO