Im Hinblick auf die Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben in der Region (§ 5 Abs. 1 Z 2) ist ein für die Region angepasster Prozess samt Dokumentation zu erarbeiten. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben in der Region (Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 2,) ist ein für die Region angepasster Prozess samt Dokumentation zu erarbeiten.
0 Kommentare zu § 6 SQM-VO