Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle

Sbg. KJHG - Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 123/2017 (Blg LT 15. GP: RV 120, AB 139, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 15/2018 (Blg LT 15. GP: RV 73, AB 93, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 64/2019 (Blg LT 16. GP: RV 442, 2. Sess; AB 9, 3. Sess)

LGBl Nr 21/2020 (Blg LT 16. GP: RV 109, AB 280, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 29/2020 (Blg LT 16. GP: IA 347, AB 360, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 24/2023 (Blg LT 16. GP: RV 275, AB 293, jeweils 6. Sess)

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Ziele der Kinder- und Jugendhilfe

         § 2      Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

         § 3      Grundsätze der Aufgabenerfüllung

         § 4      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Planung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit

         § 5      Planung

         § 6      Forschung

         § 7      Öffentlichkeitsarbeit

3. Abschnitt

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

         § 8      Persönlicher Anwendungsbereich und Zuständigkeit

1. Unterabschnitt

Soziale Dienste

         § 9      Aufgabe und Funktion

         § 10    Vorsorge für Soziale Dienste

         § 11    Familien- und Elternberatung

         § 12    Beratung, Logopädie und Förderpädagogik

2. Unterabschnitt

Gefährdungsabklärung

         § 13    Einleitung und Durchführung

         § 14    Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

3. Unterabschnitt

Erziehungshilfen

         § 15    Aufgabe und Funktion

         § 16    Hilfeplanung

         § 17    Unterstützung der Erziehung

         § 18    Volle Erziehung

         § 19    Rechtstitel

4. Unterabschnitt

Sozialpädagogische Einrichtungen

         § 20    Vorsorge für sozialpädagogische Einrichtungen

         § 21    Errichtung und Betrieb

         § 22    Fachkräfte

         § 23    Sicherung der Betreuung

         § 24    Rechte von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen

         § 25    Aufsicht

5. Unterabschnitt

Pflegeverhältnisse

         § 26    Aufgabe und Funktion

         § 27    Pflegeverhältnisse im Rahmen der vollen Erziehung

         § 28    Aus- und Fortbildung

         § 29    Betreuungspflichten

         § 30    Pflegekindergeld

         § 31    Private Pflegeverhältnisse

         § 32    Betreuungsbeitrag

         § 33    Anzeigepflichten, Rückerstattung

         § 34    Aufsicht

6. Unterabschnitt

Mitwirkung an der Adoption

         § 35    Aufgabe und Funktion

         § 36    Durchführung

         § 37    Eignungsbeurteilung

4. Abschnitt

Organisation der Kinder- und Jugendhilfe

         § 38    Trägerschaft

         § 39    Sachliche Zuständigkeit

         § 40    Örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden

         § 40a   Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zum Haushaltsvollzug

         § 41    Private Kinder- und Jugendhilfeorganisationen

         § 42    Fachliche Ausrichtung

5. Abschnitt

Kinder- und Jugendanwaltschaft

         § 43    Einrichtung und Organisation

         § 44    Aufgaben

         § 45    Befugnisse

6. Abschnitt

Kinder- und Jugendhilfebeirat

         § 46    Einrichtung und Zusammensetzung

         § 47    Aufgaben

7. Abschnitt

Kostentragung und Kostenersatz; Abgabenbefreiung

         § 48    Kostentragung

         § 49    Kostenersatz für Erziehungshilfen

         § 50    Kostenersatz für Soziale Dienste

         § 51    Abgabenbefreiung

8. Abschnitt

Umgang mit personenbezogenen Daten

         § 52    Verschwiegenheitspflicht

         § 53    Auskunftsrechte

         § 54    Akteneinschau für ehemalige Heim- und Pflegekinder

         § 55    Dokumentation

         § 56    Verarbeitung personenbezogener Daten

         § 56a   Ausschluss des Widerspruchsrechts und Beschränkung der Informationspflichten

         § 56b   Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

         § 57    Statistik

9. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 58    Strafbestimmungen

         § 59    Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 60    Umsetzungshinweis

         § 61    In- und Außerkrafttreten

         § 62    Übergangsbestimmungen

         § 63    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

In Kraft seit 01.04.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. KJHG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 63 Sbg. KJHG