§ 10 SAG 2025 Mittelaufbringung

SAG 2025 - Standortabsicherungsgesetz 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Für die Förderungen nach diesem Bundesgesetz stehen für die Jahre 2025 und 2026 Bundesmittel im Ausmaß von höchstens 75 Millionen Euro per anno zur Verfügung. Übersteigen die insgesamt beantragten Förderungen die zur Verfügung stehenden Mittel, ist den förderungswerbenden Unternehmen die Förderung aliquot zu kürzen.

In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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