§ 14 SAG 2025 In- und Außerkrafttreten

SAG 2025 - Standortabsicherungsgesetz 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022), BGBl. I Nr. 58/2023, außer Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2023,, außer Kraft.

In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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