§ 1 SAG 2025 Ziel

SAG 2025 - Standortabsicherungsgesetz 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) besonders betroffen und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind.

In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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