Anl. 6 RnV

RnV - Radonschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Ausbildung von Radonschutzbeauftragten im Ausmaß von mindestens acht Stunden:

  • StrichaufzählungGrundbegriffe (was ist Radon, Wirkungsweise, Vorkommen, Grundsätze im Schutz vor Radon);
  • StrichaufzählungRechtliche Grundlagen (Strahlenschutzgesetz, Radonschutzverordnung);
  • StrichaufzählungAufgaben der/des Radonschutzbeauftragten;
  • StrichaufzählungDurchführung von räumlich bezogenen Radonmessungen (passive und aktive Messgeräte);
  • StrichaufzählungDurchführung von personenbezogenen Radonmessungen (Personendosimetrie);
  • StrichaufzählungRadonexposition von Arbeitskräften;
  • StrichaufzählungRadonschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen, betriebliche Maßnahmen);
  • StrichaufzählungInformationen zu neuerlichen Erhebungen gemäß § 9;Informationen zu neuerlichen Erhebungen gemäß Paragraph 9,;
  • StrichaufzählungHinweise zur Durchführung der Unterweisung von Arbeitskräften.
In Kraft seit 10.11.2020 bis 31.12.9999
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