§ 13 Pyr-LV 2023 Lagerung unter vereinfachten Bedingungen

Pyr-LV 2023 - Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Kleinstmengen

Abweichend von den sonstigen Bestimmungen des 2. und 3. Abschnittes dürfen pyrotechnische Gegenstände und Sätze bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 15 kg NEM pro gewerblicher Betriebsanlage oder Einrichtung wie folgt gelagert werden:

  1. 1.Ziffer einsPyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklassen 1.4S und 1.4G nach Maßgabe der § 4 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 bis 5 und § 5,Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklassen 1.4S und 1.4G nach Maßgabe der Paragraph 4, Absatz eins, zweiter Satz, Absatz 2 bis 5 und Paragraph 5,,
  2. 2.Ziffer 2Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklasse 1.3G bis zu höchstens 10 kg NEM nach Maßgabe der § 4 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 bis 5 und § 5 und nur in einem geeigneten Raum,Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklasse 1.3G bis zu höchstens 10 kg NEM nach Maßgabe der Paragraph 4, Absatz eins, zweiter Satz, Absatz 2 bis 5 und Paragraph 5 und nur in einem geeigneten Raum,
  3. 3.Ziffer 3pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklassen 1.4S und 1.4G und pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 auch in Verkaufsräumen und -ständen bis zu 10 kg NEM nach Maßgabe der § 4 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 bis 5 und § 5.pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Lagerklassen 1.4S und 1.4G und pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 auch in Verkaufsräumen und -ständen bis zu 10 kg NEM nach Maßgabe der Paragraph 4, Absatz eins, zweiter Satz, Absatz 2 bis 5 und Paragraph 5,
In Kraft seit 01.05.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 13 Pyr-LV 2023


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 Pyr-LV 2023 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 13 Pyr-LV 2023


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 13 Pyr-LV 2023


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 13 Pyr-LV 2023 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Pyr-LV 2023 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 12 Pyr-LV 2023
§ 14 Pyr-LV 2023