Anl. 1 Pyr-LV 2023

Pyr-LV 2023 - Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.09.2026

A = k*L1/3

(L: gelagerte NEM in kg; A: Abstand in m)

Tabelle: k-Faktoren und Mindestabstände

Schutzobjektk- Faktor 1.3 GMindestabstand[m] 1.3 Gk- Faktor 1.1 GMindestabstand[m] 1.1 G
Öffentliche Verkehrswege außerhalb der Betriebsanlage/ Einrichtung4,3401590
Betriebsfremde Gebäudea6,4602290
Betriebseigene Gebäudea4,340890
Besondere Schutzobjekteb13603590

a        Gebäude, welche bewohnt sind oder in welchen sich Personen regelmäßig aufhalten, sowie Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen

b        Gebäude bzw. Einrichtungen mit hoher Belegungsdichte (wie Spitäler, Heime, Schulen, Stadien, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufs-, Freizeit- und Veranstaltungszentren)

Formel 2 zur Berechnung des Abstandes zwischen zwei Lagern gemäß § 12 Abs. 1 Z 2:Formel 2 zur Berechnung des Abstandes zwischen zwei Lagern gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2 :

A = 0,8*L1/3

(L: gelagerte NEM in kg; A: Abstand in m)

In Kraft seit 01.05.2023 bis 31.12.9999
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§ 20 Pyr-LV 2023
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