§ 19 Pyr-LV 2023 Außerkrafttreten

Pyr-LV 2023 - Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen 2004 (Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 – Pyr-LV 2004), BGBl. II Nr. 252/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2015, außer Kraft; sie ist jedoch auf bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen während der in § 17 genannten Übergangsfrist weiter anzuwenden. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen 2004 (Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 – Pyr-LV 2004), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 252 aus 2004,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2015,, außer Kraft; sie ist jedoch auf bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen während der in Paragraph 17, genannten Übergangsfrist weiter anzuwenden.

In Kraft seit 01.05.2023 bis 31.12.9999
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