Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Der Fachwahlausschuß hat die zugelassenen Wahlvorschläge den Dienststellenwahlausschüssen seines Bereiches spätestens 15 Tage vor dem (ersten) Wahltage mitzuteilen. Die Bekanntmachung dieser Wahlvorschläge obliegt den Dienststellenwahlausschüssen.
In Kraft seit 01.08.2019 bis 31.12.9999
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