§ 51 PThG 2024 Ethik- und Berufskodex

PThG 2024 - Psychotherapiegesetz 2024

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin bzw. der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Berufspflicht der Berufsausübung der Psychotherapie nach bestem Wissen und Gewissen in einem Ethik- und Berufskodex festzulegen, insbesondere über die

  1. 1.Ziffer einsBerufsausübung der Psychotherapie unter Beachtung der aktuellen berufsethischen Grundsätze,
  2. 2.Ziffer 2Grundsätze zur kollegialen und interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsangehörigen, Auszubildenden und anderen Gesundheitsberufen und sonstigen angrenzenden Berufen sowie
  3. 3.Ziffer 3Grundsätze für Streitfälle sowie den Umgang mit Verstößen gegen den Ethik- und Berufskodex.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 51 PThG 2024


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 51 PThG 2024 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 51 PThG 2024


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 51 PThG 2024


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 51 PThG 2024 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis PThG 2024 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 50 PThG 2024
§ 52 PThG 2024