Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024
Die vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema gemäß § 3 einschließlich deren Präsentation und Diskussion.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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