§ 7 PO Prüfungsgebiet

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema gemäß § 3 einschließlich deren Präsentation und Diskussion.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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