§ 1 PO Geltungsbereich

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen, ausgenommen die als Sonderformen für Berufstätige geführten Schulen) und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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