§ 11 PO Prüfungstermine der Klausurprüfung

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Prüfungstermine für die standardisierten Prüfungsgebiete (Klausurarbeiten und mündliche Kompensationsprüfungen) werden gemäß § 36 Abs. 4 Z 2 und 3 des Schulunterrichtsgesetzes gesondert verordnet.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 1 PO Geltungsbereich§ 2 PO Formen und Umfang der Reifeprüfung§ 3 PO Prüfungsgebiete§ 4 PO Prüfungstermine der Vorprüfung§ 5 PO Prüfungsgebiete der Vorprüfung§ 6 PO Durchführung der Vorprüfung§ 7 PO Prüfungsgebiet§ 8 PO Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der vorwissenschaftlichen Arbeit§ 9 PO Durchführung der vorwissenschaftlichen Arbeit§ 10 PO Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit§ 11 PO Prüfungstermine der Klausurprüfung§ 12 PO Prüfungsgebiete der Klausurprüfung§ 13 PO Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete§ 14 PO Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (als Unterrichtssprache)§ 16 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“§ 17 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“§ 18 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“§ 20 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“§ 21 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 PO
§ 12 PO