§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (als Unterrichtssprache)

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.10.2024

(1) Im Rahmen der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei Aufgaben, von denen eine Aufgabe eine literarische Themenstellung zu beinhalten hat, in der betreffenden Sprache schriftlich vorzulegen. Eine der Aufgaben ist zu wählen und vollständig zu bearbeiten. Jede der drei Aufgaben ist in zwei voneinander unabhängige schriftlich zu bearbeitende Teilaufgaben zu unterteilen. Beide Teilaufgaben haben die Kompetenzbereiche „Inhaltsdimension“, „Textstruktur“, „Stil und Ausdruck“ sowie „normative Sprachrichtigkeit“ zu betreffen.

(2) Der Arbeitsumfang der beiden Teilaufgaben hat zirka 900 Wörter (im Prüfungsgebiet „Deutsch“) bzw. zirka 800 Wörter (in den Prüfungsgebieten „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“) und die Arbeitszeit hat 300 Minuten zu betragen.

(3) Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig. Der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 5 PO Prüfungsgebiete der Vorprüfung§ 6 PO Durchführung der Vorprüfung§ 7 PO Prüfungsgebiet§ 8 PO Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der vorwissenschaftlichen Arbeit§ 9 PO Durchführung der vorwissenschaftlichen Arbeit§ 10 PO Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit§ 11 PO Prüfungstermine der Klausurprüfung§ 12 PO Prüfungsgebiete der Klausurprüfung§ 13 PO Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete§ 14 PO Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (als Unterrichtssprache)§ 16 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“§ 17 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“§ 18 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“§ 20 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“§ 21 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“§ 22 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“§ 23 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“§ 24 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“§ 25 PO Durchführung der Klausurprüfung
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 PO
§ 16 PO