§ 23 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“

PO - Prüfungsordnung AHS

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024
  1. (1)Absatz einsIm Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit einer praktischen und einer theoretischen Aufgabe schriftlich vorzulegen.
  2. (2)Absatz 2Die Arbeitszeit hat 420 Minuten zu betragen. Sie ist für eine Pause in angemessener Dauer zu unterbrechen.
In Kraft seit 07.12.2023 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 13 PO Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete§ 14 PO Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (als Unterrichtssprache)§ 16 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“§ 17 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“§ 18 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“§ 20 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“§ 21 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“§ 22 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“§ 23 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“§ 24 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“§ 25 PO Durchführung der Klausurprüfung§ 26 PO Mündliche Kompensationsprüfung§ 27 PO Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung§ 28 PO Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen§ 29 PO Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen§ 30 PO Durchführung der mündlichen Prüfung§ 31 PO Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen§ 32 PO Sonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart§ 33 PO Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 22 PO
§ 24 PO