Begründung: Der Vater ist Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien-Mariahilf. Mit den Eigentumsanteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Über diesen Vermögensgegenstand schloß der Vater mit seiner durch deren Mutter vertretenen mj.Tochter einen schriftlichen Schenkungsvertrag; die wirkliche Übergabe des Schenkungsobjekts an die Geschenknehmerin erfolgte bereits vor Vertragsunterfertigung. Die Eltern der Geschenknehmerin sind nach dem Akteninha... mehr lesen...