Begründung: Mit Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Burgenland in Eisenstadt vom 26. 2. 1985 zu 4 C 547/84 wurde das auf Gewährung einer Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente für die Folgen von Unfällen des Klägers im Juni 1983 gerichtete Begehren des Klägers abgewiesen. Das Schiedsgericht legte seinem Urteil zugrunde, daß der Kläger im Juni 1983 einen 50 kg schweren Zementsack auf einen Wohnwagen gehoben habe und dabei plötzlich einen Stich im linken Arm verspü... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Versäumungsendbeschluß des Erstgerichtes vom 2. 5. 1989 hat die beklagte nunmehr verpflichtet Partei den Kläger nunmehr betreibende Partei am 20. 4. 1989 in seinem ruhigen Besitz an der Benützung der Gasübergabestation im Keller des Hauses Graz, Annenstraße 7, dadurch gestört, daß sie die südliche Mauer samt Türe und die östliche Mauer abreißen ließ, wodurch auch die westliche Mauer Löcherschäden erlitten hat. Die verpflichtete Partei wurde schuldig erkannt, b... mehr lesen...
Norm: EO §353 IIAEO §353 IIIZPO §7 Abs1 BdZPO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes einer beschädigten Gasversorgungsanlage ist ausreichend bestimmt. Im Exekutionsantrag genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages eines befugten Gewerbsmannes. Entscheidungstexte 3 Ob 31/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990 3 Ob 31/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Peuerbach vom 4. November 1986, AZ Hs 31/86, wurde über den Zeugen Martin H*** zufolge seiner Aussageverweigerung gemäß § 160 StPO eine Beugestrafe von 5.000 S verhängt. Wegen Uneinbringlichkeit dieser Strafe faßte das Bezirksgericht Peuerbach den im
Spruch: bezeichneten Beschluß, diese Sanktion gemäß § 7 Abs. 1 StPO in eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von fünf Tagen umzuwandeln. Eine Beschwerde des Martin H*** dagege... mehr lesen...
Norm: StPO §7 Abs1 A
Rechtssatz: Zu den "Geldstrafen", welche gemäß § 7 Abs 1 StPO in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden können, gehören wohl auch die Ordnungsstrafen (insbesondere § 108 Abs 1 StPO), nicht aber die "Beugestrafen" (§ 143, § 160 StPO), weil es bei diesen nicht auf einen Straf-Effekt ankommt und in wichtigen Fällen ohnehin auf die Anordnung einer (primären) Beugehaft zurückgegriffen werden kann. Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §7 Abs1
Rechtssatz: Der Ablauf einer nicht einhaltbaren Frist ist noch keine Taugliche Voraussetzung für eine Beschlußfassung nach § 7 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 569/82 Entscheidungstext OGH 10.03.1982 6 Ob 569/82 Veröff: JBl 1983,210 (zustimmend Böhm) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs1ZPO §7 Abs1
Rechtssatz: Ist ein in § 6 Abs 1 ZPO genannter Mangel wahrzunehmen und gemäß § 7 Abs 1 ZPO als Grund eines Nichtigerklärungsausspruches heranzuziehen, sind dabei Prozeßhandlungen der Partei, die vom wahrzunehmenden Mangel betroffen ist, soweit diese Prozeßhandlungen für die funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichtes, aber auch für die Gerichtsbesetzung bestimmend sind, als Handlungen einer vom wahrzunehmen... mehr lesen...
Norm: ZPO §7 Abs1ZPO §477 C
Rechtssatz: Für den Ausspruch der Nichtigkeit ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung hierüber, nicht aber im Zeitpunkt eines allenfalls vorher erfolgten Fristablaufes maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 193/74 Entscheidungstext OGH 08.10.1974 8 Ob 193/74 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs1ZPO §7 Abs1ZPO §477 Z5 D5ZPO §514 A
Rechtssatz: Ein von einem Prozeßunfähigen gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters erhobenes Rechtsmittel ist unzulässig und als solches zurückzuweisen (vgl RZ 1966,126; Fasching IV S 12 Anmerkung 9). Entscheidungstexte 8 Ob 194/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 8 Ob 194/72 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §7 Abs1
Rechtssatz: Das Verfahren ist nur so weit für nichtig zu erklären, als es tatsächlich von dem mit Nichtigkeit bedrohten Mangel erfaßt wird. Liegt die Nichtigkeit auf der Seite des Beklagten, dann kann das Verfahren frühestens vom Zeitpunkt der ersten Prozeßhandlung, die sich auf den Beklagten erstreckt, für nichtig erklärt werden; das ist die Verfügung der Zustellung der Klageschrift. Dagegen ist die Klage in einem solchen Fal... mehr lesen...