§ 4 PLABG Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

PLABG - Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.08.2026

Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß § 147 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, dar und umfasst Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß Paragraph 147, der Bundesabgabenordnung – BAO, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,, dar und umfasst

  1. 1.Ziffer einsdie Lohnsteuerprüfung gemäß § 86 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988,die Lohnsteuerprüfung gemäß Paragraph 86, des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,,
  2. 2.Ziffer 2die Sozialversicherungsprüfung gemäß § 41a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, unddie Sozialversicherungsprüfung gemäß Paragraph 41 a, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, und
  3. 3.Ziffer 3die Kommunalsteuerprüfung gemäß § 14 des Kommunalsteuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993.die Kommunalsteuerprüfung gemäß Paragraph 14, des Kommunalsteuergesetzes 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 819 aus 1993,.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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