§ 13 PLABG Verweise auf andere Bundesgesetze

PLABG - Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.08.2026

Wenn in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.07.2020 bis 31.12.9999
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