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Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß § 147 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, dar und umfasst Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß Paragraph 147, der Bundesabgabenordnung – BAO, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,, dar und umfasst
Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß § 147 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, dar und umfasst Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß Paragraph 147, der Bundesabgabenordnung – BAO, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,, dar und umfasst