Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Die Informationen gemäß § 1a und §§ 4 bis 10 sind in der in § 1a, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.Die Informationen gemäß Paragraph eins a und Paragraphen 4 bis 10 sind in der in Paragraph eins a,, Paragraph 4,, Paragraph 5, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.
(2)Absatz 2,Die Informationen gemäß § 2 sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:Die Informationen gemäß Paragraph 2, sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:
1.Ziffer einsAngaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6);Angaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 6);
2.Ziffer 2Beitrags- und Kapitalwerte sowie erworbene Ansprüche der Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 bis 13);Beitrags- und Kapitalwerte sowie erworbene Ansprüche der Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 7 bis 13);
3.Ziffer 3Voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 14);Voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 14,);
4.Ziffer 4Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 und 16);Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 15 und 16);
5.Ziffer 5Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 16a bis 18).Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 16 a bis 18).
(3)Absatz 3,Die Informationen gemäß § 3 sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:Die Informationen gemäß Paragraph 3, sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:
1.Ziffer einsAngaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 7);Angaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 7);
2.Ziffer 2Pensionsleistungen (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 bis 11 und 14);Pensionsleistungen (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 8 bis 11 und 14);
3.Ziffer 3Beitrags- und Kapitalwerte (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 12 bis 13);Beitrags- und Kapitalwerte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 12 bis 13);
4.Ziffer 4Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 bis 16);Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15 bis 16);
5.Ziffer 5Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 bis 18).Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 17 bis 18).
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 11 PK-InfoV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 PK-InfoV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 11 PK-InfoV