§ 11 PK-InfoV Gliederung

Pensionskassen Informationspflichtenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Informationen gemäß den §§ 5 bis 10 sind in der in § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs.1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern. Die Informationen gemäß den Paragraphen 5 bis 10 sind in der in Paragraph 5, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.

  1. (1)Absatz eins,Die Informationen gemäß § 1a und §§ 4 bis 10 sind in der in § 1a, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.Die Informationen gemäß Paragraph eins a und Paragraphen 4 bis 10 sind in der in Paragraph eins a,, Paragraph 4,, Paragraph 5, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.
  2. (2)Absatz 2,Die Informationen gemäß § 2 sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:Die Informationen gemäß Paragraph 2, sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:
    1. 1.Ziffer einsAngaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6);Angaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 6);
    2. 2.Ziffer 2Beitrags- und Kapitalwerte sowie erworbene Ansprüche der Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 bis 13);Beitrags- und Kapitalwerte sowie erworbene Ansprüche der Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 7 bis 13);
    3. 3.Ziffer 3Voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 14);Voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 14,);
    4. 4.Ziffer 4Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 und 16);Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 15 und 16);
    5. 5.Ziffer 5Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 16a bis 18).Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 16 a bis 18).
  3. (3)Absatz 3,Die Informationen gemäß § 3 sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:Die Informationen gemäß Paragraph 3, sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:
    1. 1.Ziffer einsAngaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 7);Angaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 7);
    2. 2.Ziffer 2Pensionsleistungen (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 bis 11 und 14);Pensionsleistungen (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 8 bis 11 und 14);
    3. 3.Ziffer 3Beitrags- und Kapitalwerte (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 12 bis 13);Beitrags- und Kapitalwerte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 12 bis 13);
    4. 4.Ziffer 4Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 bis 16);Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15 bis 16);
    5. 5.Ziffer 5Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 bis 18).Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 17 bis 18).

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2018
Die Informationen gemäß den §§ 5 bis 10 sind in der in § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs.1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern. Die Informationen gemäß den Paragraphen 5 bis 10 sind in der in Paragraph 5, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.

  1. (1)Absatz eins,Die Informationen gemäß § 1a und §§ 4 bis 10 sind in der in § 1a, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.Die Informationen gemäß Paragraph eins a und Paragraphen 4 bis 10 sind in der in Paragraph eins a,, Paragraph 4,, Paragraph 5, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.
  2. (2)Absatz 2,Die Informationen gemäß § 2 sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:Die Informationen gemäß Paragraph 2, sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:
    1. 1.Ziffer einsAngaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6);Angaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 6);
    2. 2.Ziffer 2Beitrags- und Kapitalwerte sowie erworbene Ansprüche der Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 bis 13);Beitrags- und Kapitalwerte sowie erworbene Ansprüche der Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 7 bis 13);
    3. 3.Ziffer 3Voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 14);Voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 14,);
    4. 4.Ziffer 4Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 und 16);Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 15 und 16);
    5. 5.Ziffer 5Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Z 16a bis 18).Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 16 a bis 18).
  3. (3)Absatz 3,Die Informationen gemäß § 3 sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:Die Informationen gemäß Paragraph 3, sind in Kategorien in folgender Reihenfolge zu gliedern:
    1. 1.Ziffer einsAngaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 7);Angaben zur Pensionskasse, zum Arbeitgeber und zum Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 7);
    2. 2.Ziffer 2Pensionsleistungen (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 bis 11 und 14);Pensionsleistungen (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 8 bis 11 und 14);
    3. 3.Ziffer 3Beitrags- und Kapitalwerte (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 12 bis 13);Beitrags- und Kapitalwerte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 12 bis 13);
    4. 4.Ziffer 4Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 bis 16);Performancewerte, Veranlagungsstrategie und Risiken des Begünstigten (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15 bis 16);
    5. 5.Ziffer 5Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 bis 18).Relevante Parameter und Vertragsinhalte (umfasst Informationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 17 bis 18).

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