Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Einrichtungen gemäß § 5 Z 4 PKG haben die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß einzuhalten. Einrichtungen gemäß Paragraph 5, Ziffer 4, PKG haben die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß einzuhalten.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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