Anl. 2 OVVO Abschlussbericht über schwerwiegende Zwischenfälle oder schwerwiegende unerwünschte Reaktionen

OVVO - Organvigilanzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
  1. 1.Ziffer einsBerichterstattender Mitgliedstaat
  2. 2.Ziffer 2Berichtsnummer: Land (ISO)/nationale Nummer
  3. 3.Ziffer 3Kontaktdaten der berichterstattenden Stelle: Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer
  4. 4.Ziffer 4Datum und Uhrzeit des Berichts (JJJJ/MM/TT hh/mm)
  5. 5.Ziffer 5Nummer(n) des ersten Berichts/der ersten Berichte (Anlage I)Nummer(n) des ersten Berichts/der ersten Berichte (Anlage römisch eins)
  6. 6.Ziffer 6Fallbeschreibung
  7. 7.Ziffer 7betroffene Mitgliedstaaten
  8. 8.Ziffer 8Untersuchungsergebnis und Schlussfolgerungen
  9. 9.Ziffer 9Präventiv- und Korrekturmaßnahmen
  10. 10.Ziffer 10Schlussfolgerung/Follow-up, sofern nötig
In Kraft seit 13.06.2014 bis 31.12.9999
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