Anl. 1 OVVO (Organvigilanzverordnung), Erster Bericht über den Verdacht schwerwiegender Zwischenfälle oder schwerwiegender unerwünschter Reaktionen - JUSLINE Österreich
Anl. 1 OVVO Erster Bericht über den Verdacht schwerwiegender Zwischenfälle oder schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
1.Ziffer einsBerichterstattender Mitgliedstaat
2.Ziffer 2Berichtsnummer: Land (ISO)/nationale Nummer
3.Ziffer 3Kontaktdaten der berichterstattenden Stelle (zuständige Behörde oder bevollmächtigte Stelle im berichterstattenden Mitgliedstaat): Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer
5.Ziffer 5Kontaktdaten der koordinierenden Stelle/Kontaktperson (Transplantationszentrum im berichterstattenden Mitgliedstaat): Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer
6.Ziffer 6Datum und Uhrzeit des Berichts (JJJJ/MM/TT hh/mm)
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