§ 3 OVVO Bevollmächtigte Stelle

OVVO - Organvigilanzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die bevollmächtigte Stelle der Republik Österreich im Sinne dieser Verordnung ist die Stiftung Eurotransplant International.

In Kraft seit 13.06.2014 bis 31.12.9999
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