Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) Fundstelle

Oö. LWO - Oö. Landtagswahlordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Landesgesetz vom 26. Februar 1997 über die Wahl der Mitglieder des Landtages (Oö. Landtagswahlordnung)

StF: LGBl.Nr. 48/1997 (GP XXIV RV 796/1996 AB 954/1997 LT 52)

Änderung

LGBl.Nr. 90/2001 (GP XXV RV 1111/2001 AB 1136/2001 LT 38)

LGBl.Nr. 41/2003 (GP XXV RV 1481/2002 IA 1592/2002 AB 1694/2003 AA 1709/2003 LT 52)

LGBl.Nr. 27/2009 (GP XXVI IA 27/2003 AB 1726/2009 LT 56)

LGBl.Nr. 23/2013 (GP XXVII RV 773/2012 AB 830/2013 LT 32)

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

LGBl.Nr. 31/2014 (GP XXVII RV 1057/2014 AB 1084/2014 LT 42)

LGBL.Nr. 13/2015 (GP XXVII IA 337/2011 AB 1336/2015 LT 50)

LGBl.Nr. 77/2017 (GP XXVIII IA 539/2017 LT 20)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

 

I. HAUPTSTÜCK
Allgemeine Bestimmungen

§  1

Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

§  2

Wahlkreise, Vororte, Gebietsabgrenzung

§  3

Zahl der Mandate in den Wahlkreisen und ihre Berechnung

§  4

Wahlsprengel

II. HAUPTSTÜCK
Wahlbehörden

§  5

Allgemeines

§  6

Wirkungskreis der Wahlbehörden

§  7

Gemeindewahlbehörden

§  8

Sprengelwahlbehörden

§  9

Bezirkswahlbehörden

§ 10

Kreiswahlbehörden

§ 11

Landeswahlbehörde

§ 12

Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter

§ 13

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 14

Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 15

Konstituierung der Wahlbehörden

§ 16

Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 17

Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 18

Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden

§ 19

Entschädigung und Ersatz von Barauslagen an Mitglieder der Wahlbehörden

III. HAUPTSTÜCK
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

§ 20

Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung)

§ 21

Eintragung ins Wählerverzeichnis

§ 22

Auflage des Wählerverzeichnisses; Kundmachung in den Häusern

§ 23

Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis

§ 24

Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 25

Beschwerde gegen die Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 26

Richtigstellung und Abschluss des Wählerverzeichnisses

IV. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlbewerbung

§ 27

Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)

§ 28

Kreiswahlvorschlag

§ 29

Überprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Landeswahlbehörde

§ 30

Zuweisung der Listenplätze

§ 31

Unterscheidende Parteibezeichnung in den Kreiswahlvorschlägen

§ 32

Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters

§ 33

Überprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlbehörde; Ergänzungsvorschläge

§ 34

Ergänzungsvorschläge bei Verzicht, Tod oder Verlust der Wählbarkeit eines Bewerbers

§ 35

Zurückziehung der Kreiswahlvorschläge

§ 36

Abschluß und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge

V. HAUPTSTÜCK
Durchführung der Wahl

1. ABSCHNITT
Vorbereitung der Wahlhandlung

§ 37

Wahlort und Wahlzeit

§ 38

Wahllokal

§ 39

Wahlzelle

§ 40

Verbotszonen

§ 41

Wahlzeugen

§ 42

Kundmachungen; Information der Wahlberechtigten

2. ABSCHNITT
Teilnahme an der Wahl

§ 43

Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts

§ 44

Wahlkarten

3. ABSCHNITT
Wahlhandlung

§ 45

Leitung der Wahl; Ordnungsgewalt des Wahlleiters; Anwesenheit im Wahllokal

§ 46

Beginn der Wahlhandlung

§ 47

Stimmenabgabe

§ 48

Stimmenabgabe durch Wahlkartenwähler

§ 49

Stimmenabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§ 50

Verlängerung, Verschiebung, Schluß der Wahlhandlung

4. ABSCHNITT
Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts

§ 50a

Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl

§ 51

Ausübung des Wahlrechts in Heil- oder Pflegeanstalten und Altenheimen

§ 52

Ausübung des Wahlrechts von bettlägerigen und solchen gleichzuhaltenden Wahlkartenwählern

§ 53

Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten

5. ABSCHNITT
Stimmzettel; Ausfüllung

§ 54

Amtliche Stimmzettel

§ 55

Gültige Ausfüllung

§ 56

Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 57

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 58

Ungültige Stimmzettel

VI. HAUPTSTÜCK
Ermittlungsverfahren

1. ABSCHNITT
Feststellung der Stimmergebnisse

§ 59

Stimmergebnis im Wahlsprengel

§ 60

Niederschrift

§ 61

Stimmergebnisse in Gemeinden mit mehreren Wahlsprengeln

§ 62

Stimmergebnis im Bezirk

§ 63

Stimmergebnis im Wahlkreis

§ 64

Feststellung der Landesparteisummen

2. ABSCHNITT
Ermittlung der Parteien, die Anspruch auf die Zuteilung von Mandaten haben

§ 65

Prozentklausel oder Grundmandat

3. ABSCHNITT
Ermittlungsverfahren im Wahlkreis

§ 66

Vergabe der Mandate im Wahlkreis

§ 67

Zuweisung der Mandate an die einzelnen Bewerber

§ 68

Niederschrift; Verlautbarung des Wahlergebnisses

4. ABSCHNITT
Ermittlungsverfahren auf Landesebene

§ 69

Verteilung der Mandate

§ 70

Landeswahlvorschlag; Zuweisung der Mandate an die Bewerber

§ 71

Niederschrift; Kundmachung

5. ABSCHNITT
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen

§ 72

Form und Inhalt der Einsprüche; Einspruchsfrist

6. ABSCHNITT
Gewählte Bewerber; Ersatzmitglieder des oö. Landtages

§ 73

Erklärungen Doppeltgewählter; Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung der Wahlvorschläge

§ 74

Ersatzmitglied

§ 75

Wahlscheine

VII. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens

§ 76

Wiederholung des Wahlverfahrens

VIII. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen

§ 77

Verwaltungsverfahren

§ 78

Notmaßnahmen

§ 79

Wahlkosten

§ 80

Strafbestimmung

§ 81

Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen

 

Anlage 1 (Wählerverzeichnis)

Anlage 2 (Unterstützungserklärung)

Anlage 3 (Anm: Entfallen)

Anlage 4 (Wahlkarte)

Anlage 5 (Abstimmungsverzeichnis)

Anlage 6 (Amtlicher Stimmzettel für die Landtagswahl)

In Kraft seit 01.05.1997 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. LWO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 3 Oö. LWO