§ 25 Oö. BB 1995

Oö. BB 1995 - Oö. Bezügegesetz 1995

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

III. ABSCHNITT

Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen

 

§ 25

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.

(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im Jahre 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

In Kraft seit 01.10.1995 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 25 Oö. BB 1995


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 Oö. BB 1995 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 25 Oö. BB 1995


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 25 Oö. BB 1995


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 25 Oö. BB 1995 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 24 Oö. BB 1995
§ 26 Oö. BB 1995