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III. ABSCHNITT
Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.
(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im Jahre 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt.
III. ABSCHNITT
Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.
(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im Jahre 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt.