§ 25 Oö. BB 1995

Oö. Bezügegesetz 1995

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1995 bis 31.12.9999

III. ABSCHNITT

Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen

 

§ 25

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.

(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im Jahre 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1995 bis 31.12.9999

III. ABSCHNITT

Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen

 

§ 25

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im O.ö. Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten das O.ö. Bezügegesetz, LGBl. Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das O.ö. Pensionsreformgesetz, LGBl. Nr. 113/1993 und Art. III und IV des Landesgesetzes über bezügerechtliche Regelungen, LGBl. Nr. 66/1990, außer Kraft.

(2) Das Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im Jahre 1995, LGBl. Nr. 13/1995, wird durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten