§ 33 ODGV 2011 Schlussbestimmungen

ODGV 2011 - Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Übergangsbestimmungen

Vorrichtungen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die für den Anschluss an andere Geräte bestimmt sind, sowie die Farbkennzeichnung von ortsbeweglichen Druckgeräten, haben nach den Bestimmungen der VBV 2002, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfolgen.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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